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Firmengründung
Einer der ersten und wesentlichen Schritte bei einer Unternehmensgründung ist die Unternehmensgründung. Basierend auf Ihren Vorstellungen und mit den von Ihnen bereitgestellten Daten übernehmen wir die Gründung eines Unternehmens, unabhängig davon, ob es sich um ein Ein- oder Mehrpersonenunternehmen, einen ungarischen oder ausländischen Gründer oder Geschäftsführer handelt.
Die Gründung der Gesellschaft kann im vereinfachten Verfahren oder im herkömmlichen Verfahren erfolgen. Sowohl bei der Firmengründung als auch bei der Firmenänderung kann davon ausgegangen werden, dass die Firmenunterlagen innerhalb von 24 Stunden nach der Unterschrift beim Firmengericht eingereicht werden – nach Skype-Fernidentifizierung, ab dem Zeitpunkt des Posteingangs. Bei der vereinfachten Firmengründung kann in diesem Fall die Firmenanmeldung sogar innerhalb von ca. 2 Werktagen erfolgen. In diesen Fällen besteht weder für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung noch für die Kommanditgesellschaft eine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern oder zur Erstattung an den Staat.
Das Anwaltshonorar für die Gründung einer Gesellschaft (Kft. und Bt.) beträgt 80.000 HUF.